13.10.2011

Bauablaufstörungen

Schnittstelle Jura / Bau: Gestörter Bauablauf

Wenn es um die Durchsetzung von Nachtragsforderungen aus Bauablaufstörungen geht, ist das harmonische Zusammenspiel von Baubetrieblern und Juristen gefragt. Auch der professionelle Einsatz leistungsfähiger PM-Software ist hilfreich.

Prof. Inge Jagenburg und Prof. Dr.- Ing. Jürgen Danielzik sind als Juristin bzw. als Baubetriebler die Experten bei den Asta Fachseminaren ‚Nachtragsforderungen aus Störungen im Bauablauf‘. Mit ihnen haben wir uns über die Chancen und Risiken an der Schnittstelle Jura / Bau unterhalten.
 Erschienen ist das Interview soeben in Ausgabe 2.2011 der Zeitschrift Computer Spezial.

Link zum Interview: Gestörter Bauablauf (PDF) 

Hier einige Ausschnitte:

Frau Jagenburg, Herr Danielzik: Störungen des Bauablaufs und Nachtragsforderungen – ist das der Alltag am Bau oder die Ausnahme?

Jagenburg: Ohne Störungen wird kaum ein Bauvorhaben abgewickelt. Die Durchsetzung von Nachtragsforderungen ist dabei häufig schwierig. Dies insbesondere deshalb, weil einerseits die Rechtsprechung an die Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers sehr hohe Anforderungen stellt und andererseits die dafür notwendige laufende Dokumentation des Bauablaufs durch die Bauunternehmen in der Regel nicht ausreichend erfolgt.

Danielzik: Gestörte Bauabläufe mit Änderungen der Vergütung und der vertraglich vereinbarten Termine stellen den Regelfall dar. Das wird allerdings nicht immer problematisch behandelt, sofern Einvernehmen zwischen AG und AN hinsichtlich der Folgen für Vergütung und Termine erzielt werden kann.

Was sind die Ursachen? 

Danielzik: Das sind vor allem schlechte bzw. unvollständige Planung und Leistungsverzeichnisse, Änderungen des Bauentwurfs, Zusätzliche Leistungen, Behinderungen oder Leistungsstörungen des Bauunternehmers.

Und die Folgen?

Jagenburg: Bei Fehlen der lückenlosen Dokumentation der einzelnen Störungen und ihrer Ursachen hat der Unternehmer kaum Aussicht, Mehrkosten vergütet zu erhalten. Er ist auf die Einsicht und die Gutwilligkeit des Auftraggebers angewiesen, dass dieser die geltend gemachten Nachtragsforderungen bedient. Insoweit kann – insbesondere bei Großbauvorhaben – auch ein guter Projektsteuerer vermittelnd tätig werden und die Eskalation des Streits bis hin zum gerichtlichen Verfahren vermeiden. Vor Gericht hat der Unternehmer eben nur bei nachvollziehbarer lückenloser Dokumentation Aussicht auf Erfolg – und das angesichts der heutigen Überlastung der Gerichte auch erst nach vielen Jahren. Das belastet die Liquidität der Unternehmen natürlich sehr stark und aus meiner anwaltlichen Praxis muss ich sagen, dass Unternehmen dadurch – falls ihnen das bei mehreren Bauvorhaben passiert – oftmals sogar insolvenzgefährdet sind.

Welche Projekte sind besonders gefährdet?

Danielzik: Die finanziell größten Probleme für den AG treten bei GU- Verträgen auf. Aufgrund der komplizierten Abläufe hinsichtlich Anwendung von VOB/ A und internen Abläufen sind Projekte öffentlicher AG besonders gefährdet.

Was steht für die Beteiligten im Streitfall auf dem Spiel?

Jagenburg: Der Auftraggeber ist immer in der besseren Situation: Entweder er muss letztendlich dem Unternehmer – falls dieser seinen Nachtragsanspruch aufgrund akribischer Dokumentation belegen kann – das bezahlen, was diesem ohnehin zusteht. Die Wahrscheinlichkeit aber, dass eine solche, den Anforderungen der Rechtsprechung genügende Dokumentation vorliegt, ist in der Regel nicht sehr groß. Deshalb muss der Unternehmer in vielen Fällen mit Einbußen rechnen, weil er seine Nachträge aus gestörtem Bauablauf – wenn überhaupt – nur mit erheblichen Abstrichen durchsetzen kann.
Nachtragsforderungen: Prof. Inge Jagenburg
 beleuchtet die baujuristischen Aspekte der Durchsetzung
  von Vergütungs- und Schadensersatzforderungen.
Bild: privat

Ist die Durchsetzung bzw. Abwehr von Nachtragsforderungen eher ein baubetriebliches oder ein juristischen Problem?


Jagenburg: Beide Seiten sind hier gefordert: Der Baupraktiker muss die tatsächlichen Voraussetzungen schaffen, um seine Nachtragsforderung transparent und detailliert zu belegen. Der Baujurist muss möglichst schon im Rahmen des juristischen Projektmanagements, d.h. der baubegleitenden Rechtsberatung darauf hinwirken, dass auch die formellen Anforderungen beachtet werden.

Die baubetriebliche Seite beim Thema 
‚Gestörter Bauablauf‘ vertreten Prof. Dr.- Ing. 
Jürgen anielzik und Dipl.-Ing. Rudolf Thieme.
Bild: Danielzik Baumanagement
Wo liegen die besonderen Herausforderungen für den Baubetriebler?


Danielzik: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind teilweise schwierig zu erfüllen und gehen, wenn es um den gestörten Bauablauf geht, weit über das Maß einer normalen Bauabrechnung hinaus. Die Herausforderung liegt in der Überlagerung verschiedener Einflüsse. Diese müssen einzeln heraus gerechnet werden und sind - je nach Störereignis - nach Ursache, Folge und Wirkung auf Kosten und Termine zu berechnen.

In Ihren gemeinsamen Seminaren bringen Sie die juristische mit der baupraktischen Sicht zusammen. Wer besucht diese Seminare?

Danielzik: Führungskräfte aus Bauunternehmen, Ingenieurbüros, öffentlichen und privaten Auftraggebern, die Ergebnisverantwortung haben oder sich im Tagesgeschäft mit Abrechnungs- und Nachtragsfragen befassen.

Herr Danielzik, Sie nutzen für die hier angesprochenen Aufgaben im eigenen Haus, der J. Danielzik Baumanagement GmbH, die Projektmanagementlösung Asta Powerproject der Asta Development GmbH. Sind Ihre Seminare produktspezifisch?

Danielzik: Keineswegs. Wir präferieren zwar Asta Powerproject im Alltagsgeschäft, weil diese Lösung unserer Arbeitsweise am besten entspricht. Und wir nutzen die Software natürlich auch im Seminar zur Demonstration praktischer Beispiele. Die von uns vorgestellten Methoden beruhen auch auf dem Einsatz einer professionellen Projektmanagement-Software. Das kann Powerproject sein oder eine andere Lösung mit vergleichbarer Leistungsstärke.

Interview vollständig lesen: Gestörter Bauablauf (PDF)
 
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